- Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Der Mitgliedsbeitrag ist am 1.1. eines jeden Jahres fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschriftverfahren im 2. Kalendermonat eingezogen.
- Den Mitgliedern die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird für die manuelle Rechnungserstellung eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 Euro in Rechnung gestellt.
- Nicht eingegangene Beiträge werden kostenpflichtig angemahnt. Die Mahngebühr beträgt 5,00 Euro je Mahnung.
- Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
- Der Jahresbeitrag setzt sich aus dem Grundbetrag, den Verbandsgebühren und ggf. aus den Gebühren für Lizenzen bzw. Wertungskarten zusammen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Aktive Mitglieder:
bis 14 Jahre:
- Grundbetrag: 45,-- €
- Verbandsgebühren: 15,-- €
- Gesamt: 60,-- €
- zusätzliche Lizenzgebühr: 5,-- €
15 – 18 Jahre:
- Grundbetrag: 57,-- €
- Verbandsgebühren: 18,-- €
- Gesamt: 75,-- €
- zusätzliche Lizenzgebühr: 10,-- €
19 – 23 Jahre:
- Grundbetrag: 60,-- €
- Verbandsgebühren: 25,-- €
- Gesamt: 85,-- €
- zusätzliche Lizenzgebühr: 20,-- €
Über 23 Jahre:
- Grundbetrag: 75,-- €
- Verbandsgebühren: 25,-- €
- Gesamt: 100,-- €
- zusätzliche Lizenzgebühr: 30,-- €
Ehepartner/Lebensgefährten eines aktiven Mitgliedes
- Grundbetrag: 30,-- €
- Verbandsgebühren: 25,-- €
- Gesamt: 55,-- €
- zusätzliche Lizenzgebühr: 30,-- €
Familienmitglieder (eines aktiven Mitgliedes)
Passive Mitglieder: (keine Trainingsteilnahme)
Ohne Altersaufteilung:
- Grundbetrag: 12,-- €
- Verbandsgebühren: 25,-- €
- Gesamt: 37,-- €
Die in den Verbandsgebühren enthaltene Tretradversicherung beinhaltet Unfall-, Haftpflicht,- und Rechtschutzversicherung bei privater Benutzung des Fahrrades.
- Der Vereinsvorstand kann auf Antrag über Beitragsfreistellung entscheiden.
- Vereinsfunktionäre bezahlen ausschließlich Verbandsgebühren.
- Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden.
Beschlossen, am 16.02.2017